Informationen zur aktuellen „Notdienst- Gebührenordnung“ der tierärztlichen Abrechnung
Liebe Tierbesitzer der Tierarztpraxis Brunautal,
vielleicht haben Sie in den vergangenen Monaten bereits davon gehört, dass einige der Kliniken, auch in unserem Umkreis, ihren Klinikstatus (24h- Notdienst), aufgegeben haben. Die Tierhalter müssen in Sorge häufig lange Wege auf sich nehmen, um ihr Tier im Notdienst versorgen zu lassen. Oftmals sind Kliniken überlastet oder müssen Patienten sogar ablehnen.
Aufgrund folgender Faktoren stellen immer mehr Kliniken und Praxen ihren Notdienst ein:
Notfälle häufen sich, die Einnahmen decken in der Regel keinesfalls die Kosten
Tierärzte beklagen sich über Arbeitszeiten und die bisherige Bezahlung, insbesondere im Notdienst
Verschärfte Änderungen des Arbeitsschutz-, und Arbeitszeitgesetzes, Kontrollen der Gewerbeaufsicht mit Bußgeldverordnungen
In der Konsequenz drastisch steigende Personalkosten, zugleich Personalmangel, insbesondere zu Notdienstzeiten
Aus aktuellem Anlass sind alle Tierärzte dazu verpflichtet ab dem 14.02.2020 im Notdienst nach der „neuen Notdienst- Verordnung“ abzurechnen.
Was hat sich geändert?
Notdienstgebühr pauschal (enthält keine Allgemeinuntersuchung) 59,50€ inklusive Mehrwertsteuer
Alle tierärztlichen Leistungen müssen im 2-fachen Satz und dürfen bis zum 4-fachen Satz abgerechnet werden.
Gebührenerhöhung der Fahrtkosten je Doppelkilometer bei ambulanten Besuchen
Welchen Zeiten fallen unter den Notdienst?
Nachtdienst:
Der „Nacht- Notdienst“ beginnt um 18:00 und endet am darauffolgenden Morgen um 8:00
Wochenende:
Der „Wochenend- Notdienst“ beginnt am Freitag um 18.00 und endet am Montagmorgen um 8:00
gesetzliche Feiertage:
Der „Feiertags- Notdienst“ beginnt um 0:00 und endet um 24:00
Gibt es Ausnahmen?
Behandlungen in regulären, individuell angepassten Sprechzeiten, zB. Abendsprechstunden dürfen nicht zu diesen Konditionen abgerechnet werden.
Was bedeutet das für Sie als Kunden der Tierarztpraxis Brunautal?
Wir möchten Ihnen und Ihrem Tier in einer Notsituation weiterhin gern behilflich sein, müssen uns aber auch an die neue Gebührenordnung halten und dementsprechend abrechnen.
Wir als Tierarztpraxis sind nicht dazu verpflichtet außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten, also im Notdienst, erreichbar zu sein. Ausgenommen davon ist der öffentlich geregelte Notdienstplan des Heidekreises, welcher in der Böhmezeitung, im Heidekurier, sowie auf den Internetseiten der Tierärzte veröffentlicht wird.
Dennoch sind wir bemüht mit unserem Team einen Großteil abzudecken, können uns aber leider nicht 365 Tage im Jahr, 24 h um Ihr Anliegen kümmern, auch wenn wir Ihnen das gern anbieten würden.
Unsere offiziellen Öffnungszeiten sind:
Montag – Freitag
9:00- 13:00 und 15:00- 18:00
Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin. Wir möchten uns für Ihr Anliegen Zeit nehmen und Ihr Tier kompetent behandeln.
Sollte es unsererseits zu Verspätungen, also außerhalb der Öffnungszeiten, zB. in der Fahrpraxis kommen, fällt dies nicht in die Notdienstzeit.
Wir bieten keine reguläre Samstagssprechstunde an.
Alle geplanten Nachbehandlungen am Wochenende oder an Feiertagen, sowie die Versorgung von stationären Patienten werden auch zukünftig zu den bisherigen Konditionen abgerechnet.
Wie erreichen Sie uns im Notdienst?
Außerhalb dieser Öffnungszeiten, also im Nacht-, Wochenend-, oder Feiertags- Notdienst, ist unter der Praxisnummer unser Anrufbeantworter aktiv, der für Sie wichtige Informationen enthält. Bitte rufen Sie immer als erstes auf der Praxis-Festnetznummer an. Im Falle, dass ein Tierarzt in Rufbereitschaft ist, wird Ihnen dies mitgeteilt und gleichzeitig eine Notfall-Handynummer angesagt. Sollte kein Tierarzt unserer Praxis in Rufbereitschaft sein, werden Ihnen Kollegen im Umkreis genannt.
Es kommt leider immer wieder vor, dass Patientenbesitzer direkt auflegen und nicht den Informationen auf dem Anrufbeantworter folgen. Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, wenden Sie sich bitte in dringenden medizinischen Notfällen an die umliegenden Kollegen.